
Corona Informationen - SAFE GASTEIN
Liebe Gäste!

Bei aller Vorfreude behalten wir stets die Sicherheit, den Schutz und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter im Blick.
Gerne möchten wir Sie bezüglich der aktuellen Informationen und Maßnahmen auf dem Laufenden halten.
Damit Sie Ihren wohlverdienten Urlaub planen können, haben wir umfassende Vorkehrungen für Sie und Ihren Schutz getroffen.
SAUBER-SICHER UND GESUND!
Ihre Familie Hasenauer und alle Mitarbeiter
Hier finden Sie die Leitlinien für die Hotellerie laut Bundesministerium für Tourismus.
Die jeweils aktuelle & offizielle Version des Bundesministeriums finden Sie unter
www.bmaw.gv.at/Themen/Tourismus/Sichere-Gastfreundschaft.html
ALLGEMEINE LEITLINIEN LT. BUNDESVORGABE
Seit 05. März 2022 ist die 3-G Regelung in der Hotellerie und Gastronomie komplett aufgehoben. Somit ist dann kein G-Nachweis mehr notwendig!
- An Anweisungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen halten.
- Hinweise durch Aufsteller, Schilder, Bodenmarkierungen bitte beachten.
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
- Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
- Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
- Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
HYGIENEMASSNAHMEN
- Mit unserem Reinigungskonzept und den damit verbundenen erhöhten Reinigungs-& Desinfektionsintervallen tragen wir Sorge für unsere Gäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Ab 16. April wird die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen der Hotellerie und Gastronomie aufgehoben.
- An der Rezeption und in der Schauküche wurde eine Glas-Trenn Scheibe angebracht.
- Desinfektionsständer sind im ganzen Haus verteilt (Eingangsbereich, Rezeption, Lifts, Restaurant, Hotel-Bar, Wellnessbereich).
- Desinfektion auf freiwilliger Basis, nur beim Restauranteingang (Buffetbereich) ist die vorherige Handdesinfektion verpflichtend, auch für jedes Kind!
- Alle öffentlichen Räume werden regelmäßig zusätzlich desinfiziert.
- Generell im Hotel mehr Hygiene- bzw. Desinfektionsmaßnahmen in vorgeschriebenen Intervallen mit Kontrollplänen.
- REGELMÄSSIGES & AUSGIEBIGES LÜFTEN
CHECK-IN
An der Rezeption und in der Schauküche haben wir Glas-Trenn Scheiben aufgestellt, um unkomplizierter einen gesicherten Abstand halten zu können und um Sie bestmöglich zu betreuen. Keycards werden vor Gebrauch ebenfalls desinfiziert.
RESTAURANT
Wir freuen uns sehr, Sie im Restaurant zwischen 18:30 bis 20.30 Uhr begrüßen zu dürfen
WICHTIG: Bitte desinfizieren Sie sich die Hände vor dem Betreten des Restaurants.
Bitte versuchen Sie Abstand beim Buffetbereich zu halten - nun ist manchmal Geduld gefragt, vor allem in der besonders beliebten Frühstückszeit ca. 9:00 Uhr oder abends um 19:00 Uhr.
Das Frühstücksbuffet steht wie gewohnt für Sie bereit.
LIFTE/AUFZÜGE
Wir ersuchen Sie die Lifte nur als Familie bzw. Gäste die im gemeinsamen Zimmer wohnen zu nutzen.
WELLNESSBEREICH & SPA
Auch der Wellnessbereich sowie der Saunenbereich ist normal geöffnet. Um im Wasser die Hygiene zu gewährleisten wurde der Chlorwert vorschriftsmäßig erhöht. Auch hier gilt die Maxime - mit Abstand geht’s am besten. Die Öffnungszeiten werden bei Bedarf angepasst.
CHECK-OUT
Selbstverständlich können Sie kontaktlos bezahlen. Die Tastatur des Kreditkarten-Gerätes wird regelmäßig desinfiziert. Nach der Nutzung ist eine Händedesinfektion empfehlenswert.
Wir bitten Sie die Check-Out Zeit- sprich die Freigabe der Zimmer von 10 bis spätestens 11.00 Uhr einzuhalten um die Reinigungs- & Desinfektionsintervalle für Sie zu gewährleisten.
Aus aktueller Sicht steht einem weitgehend uneingeschränkten Skibetrieb unter Einhaltung der 2-G Regel (Geimpft und Genesen) im Winter 2021/22 nichts im Wege. Ski amadé und die Seilbahngesellschaften in Gastein werden alle notwendigen Maßnahmen setzen, damit unsere Gäste Österreichs größtes Skivergnügen bei größtmöglicher Sicherheit erleben können.
Skikartenverkauf direkt im Hotel sowie ein Skikeller direkt im Haus - alles ohne langes Anstehen
Wo muss beim Skifahren eine FFP2- Maske getragen werden?
Im Skibus, im Kassen- und Seilbahnbereich und in allen Fahrbetriebsmitteln ist immer bis auf Widerruf eine FFP2 - Maske zu tragen.
Muss auf der Skipiste auch eine FFP2 - Maske getragen werden?
Nein, auf den Pisten und während es Skifahrens ist kein Mund-Nasenschutz erforderlich.
Mit wie vielen Gästen werden die Gondeln/Sessellifte besetzt?
Wie in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist auch in den Gondel- und Sesselbahnen ein Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Somit können die Gondeln bzw. Sessel auch entsprechend besetzt werden (z.B. 8 Personen in einer 8er Gondel, 6 Personen auf 6er Sesseln).
Werden die Gondeln und Lifte während der Fahrt belüftet?
Ja, alle Gondeln und Lifte werden während der Fahrt durchlüftet. Bitte sorgen Sie während der Fahrt für Belüftung (Fenster öffnen, Wetterschutzhaube öffnen, etc.)
Werden die Kabinenbahnen und Lifte desinfiziert?
Ja, alle Kabinenbahnen und Lifte werden vom Liftpersonal regelmäßig desinfiziert.
Werden die Skipässe bei einem Lockdown rückerstattet?
Ja, die Ski amadé Skipässe werden bei einem Corona-bedingtem Lockdown nutzungsabhängig rückerstattet.
Welche Maßnahmen müssen die Seilbahn-Mitarbeiter einhalten, die in direktem Kundenkontakt stehen?
Alle Mitarbeiter, die in direktem Kundenkontakt stehen, tragen entweder einen Mund-Nasenschutz, oder sind durch geeignete Schutzmaßnahmen räumlich vom Gast getrennt.
Werden die Seilbahnmitarbeiter auf ihren Gesundheitszustand gecheckt?
Alle MitarbeiterInnen der Seilbahngesellschaften werden zu Beginn der Wintersaison bzw. bei Anstellung auf Covid-19 getestet und danach täglichen Gesundheitschecks (Fiebermessen, Symptomkontrolle) unterzogen. Im Verdachtsfall erfolgen sofort Testungen und die MitarbeiterInnen werden unmittelbar von der Betriebsorganisation isoliert.
Welche grundsätzlichen Maßnahmen sind einzuhalten?
Beim Betreten öffentlicher Orte ist grundsätzlich gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, auch zu anderen Gruppen, zwischen Eltern-Eltern und Eltern-Personal ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Was müssen Skilehrer und Skischüler beachten, wenn der Mindestabstand notwendigerweise unterschritten werden muss?
Im Falle der Unterschreitung des Mindestabstandes von einem Meter, z.B. bei unbedingt notwendigen Hilfestellungen im Rahmen des Schneesportunterrichts bzw. für Hilfestellungen nach Stürzen (zum Aufstehen etc.) ist ein MNS zu tragen.
Wie wird die Gruppengröße in den Skischulen geregelt?
Um die Einhaltung der Abstandsregel (1 Meter Mindestabstand) zu vereinfachen, wird empfohlen, eine überschaubare Gruppengröße zu wählen und die zu Beginn getroffene Gruppenzusammensetzung sollten in der Folge beibehalten werden.
Wie wird einer Ansammlung von vielen Gruppen vorgebeugt?
Die Sammelplätze werden räumlich möglichst großzügig gewählt. Kursabläufe werden möglichst so geplant, um große Gruppenansammlungen zu vermeiden.
Wird es Kinderbetreuung geben?
Die Betreuungen von Kindern wird unter besonderen hygienischen Voraussetzungen möglich sein. Nähere Informationen hierzu befinden sich bereits in der Ausarbeitung und sind dann unter anderem hier zu finden.
Gibt es Sonderregelungen für Kindererlebniswelten?
Bei Kindererlebniswelten werden Kinder ab dem Kleinkinderalter unterrichtet - hier wird der Abstand automatisch unterschritten. Daher wird der Schneesportlehrer einen wintersportgerechten Mund-Nasenschutz tragen, um möglichst schnell eine Schutzmaßnahme anwenden zu können.
Finden Corona-Testungen von Skilehrern statt?
Schneesportlehrer, die aus dem Ausland anreisen, haben dem Skischulinhaber nach Einreise einen negativen SARS-COV2-Test vorzulegen. Regelmäßige SARS-COV2-Testungen der Schneesportlehrer und jener Mitarbeiter, die mit Skischulgästen Kontakt haben, sind geplant.
Die Informationen wurden nach derzeitigem Wissensstand und nach bestem Wissen und Gewissen ausgearbeitet.
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